Arbeits- und Schulunfälle

Was bedeutet D-Arzt oder Durchgangsarzt?

Die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen hat durch speziell qualifizierte Ärzte zu erfolgen, sogenannte Durchgangsärzte.

Voraussetzung für die Anerkennung und Zulassung als Durchgangsarzt durch die gesetzlichen Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften ist die Facharztanerkennung Chirurgie und Unfallchirurgie.

In unserer Praxis werden Sie von vier erfahrenen Durchgangsärzten betreut.

Arbeits- und Schulunfälle sind alle Unfälle, die sich während der Arbeit/Schule, auf dem Weg zur Arbeit/Schule oder auf dem Nachhauseweg ereignen.


Es zählen aber auch dazu:

  • Kindergartenunfälle
  • Unfälle bei berufsbezogenen Weiterbildungen
  • Unfälle bei Betriebssport
  • Unfälle bei Feuerwehrmaßnahmen oder -übungen
  • Unfälle bei Hilfeleistungen (Verkehrsunfälle, Einbrechen im Eis...)
  • Unfälle bei stationären Rehamaßnahmen oder Krankenhausaufenthalten.

Die Vorteile der Heilbehandlung durch die Berufsgenossenschaften sind:

  • Behandlung in der Regel ohne Eigenbeteiligung
  • Behandlung in der Regel ohne Budgetgrenzen
  • Behandlung in Reha- oder Spezialkliniken falls nötig
  • Unfallrente bei Dauerschaden ab einem bestimmten Grad des Dauerschadens 

Eine Krankschreibung sowie Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln wie z. B. Krankengymnastik ist bei Arbeitsunfall in der Regel nur durch einen D-Arzt möglich.

Öffnungszeiten
 
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

 

Praxis-Anschrift
Stettiner Straße 1a
93073 Neutraubling

Tel.: 0 94 01 - 9 33 00
Fax: Fax: 0 94 01 - 9 33 029
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Für Notfälle, Arbeits- und Schulunfällen ist die Praxis von 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Nicht angemeldete Patienten müssen mit Wartezeiten rechnen, die wir so kurz wie möglich zu halten versuchen. Notfälle werden sofort behandelt - wir bitten Sie, für dadurch entstehende Verzögerungen im Praxisablauf um Verständnis.

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